Für die Sicherheit :

HR LIVE SECURITY
Vorsorge
Endlich, die Saison hat begonnen, auch das letzte wohlgepflegte und winterfest eingemottete Bike hat jetzt Frischluft geschnuppert. Saisonkennzeichen oder Wiederzulassung - unsere Karren sind bestens abgesichert, aber was ist eigentlich mit uns?
Was ist wenn wir mal eine Weile oder sogar dauerhaft nicht in der Lage sind zu sagen wo´s langgeht und unsere Angelegenheiten zu regeln? Klar, wir haben alle Lebensgefährten/-innen, Ehepartner, Eltern, Geschwister und natürlich Freunde; doch wenn’s wirklich ernst wird kann es passieren, dass die alle plötzlich nichts mehr mitzureden haben!
Wer handelt und entscheidet für mich? Wer sorgt dafür, dass meine persönlichen Wünsche und Entscheidungen berücksichtigt werden? Wer kümmert sich um mein Vermögen? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
Das V-Team Wetzlar (Mehr Infos unter: info@v-event-crew.de) hat sich seit dem tragischen Unfall ihres Freundes Läusel mit all diesen Fragen intensiv auseinandergesetzt.
Hätte Läusel (Klaus Sommer) vorgesorgt, wäre nach seinem Unfall am 19. Mai 2007 vielleicht einiges besser gelaufen.
Ein links abbiegendes Auto nahm ihm die Vorfahrt. Mit schweren Schädelverletzungen und etlichen Knochenbrüchen wurde er mit dem Rettungshubschrauber ins nächst gelegene Trauma Zentrum geflogen. Von hier wurde wegen des vorliegenden Wachkomas eine gesetzliche Betreuung beantragt und durch das Gericht ein Betreuer bestellt.
Keiner seiner nächsten Angehörigen oder Freunde hatte mehr ein Mitspracherecht, weder über notwendige Behandlungen noch über seinen Aufenthaltsort. Ein Gutachter wurde bestellt der ohne das jemand bei Läusel sein konnte, ein Gutachten anfertigte, aufgrund dessen für einige Zeit kaum weiterführende Reha-Maßnahmen durch die entsprechenden Träger übernommen wurden.
Nach einem langen und kostspieligen Verfahren liegt seine Betreuung nun wieder in den Händen seiner Familie.
Die rechtliche Situation:
Keine gesetzliche Vertretung durch Ehegatten, Lebenspartner oder Angehörige!
Entgegen der weit verbreiteten Auffassung existiert ein gesetzliches Vertretungsrecht für nahe Verwandte auch in schwersten Krisensituationen nicht. Nahestehende Personen dürfen uns nur in zwei Fällen vertreten: Entweder sie wurden vorher von uns zur Vertretung rechtsgeschäftlich ermächtigt oder sie werden später gerichtlich als Betreuer bestellt.
Für die an den eigenen Wünschen orientierte Vorsorge, für den Fall das man seinen Willen vorübergehend oder dauerhaft nicht selber kundtun kann, stehen drei Instrumente zur Verfügung:
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung bestimmt man eine Person seines Vertrauens, die im Falle einer notwendigen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung sollte nach den persönlichen Bedürfnissen genau spezifiziert werden. So kann man etwa auch bestimmen, wer keinesfalls zur Betreuung bestellt werden soll.
Vorsorgevollmacht
Anstelle einer Betreuungsverfügung kann man auch eine direkte Vorsorgevollmacht ausstellen. Hierbei bestimmt man eine Person seines Vertrauens, welche im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort als Vertreter in allen Belangen handeln kann. Auch die Vorsorgevollmacht kann die individuellen Wünsche und Vorstellungen genau wiedergeben und garantieren, dass letztlich der eigene Wille umgesetzt wird.
Seit dem 1.3.2005 können Alle ihre Vorsorgevollmachten im zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden. (ab 15 Euro, www.vorsorgeregister.de - wird von der Bundesnotarkammer geführt)
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung richtet sich direkt an den behandelnden Arzt. In der Verfügung äußert man vorsorglich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit den eigenen Willen bezüglich medizinischer Behandlungen, Nichtbehandlungen oder Behandlungsgrenzen. In der Patientenverfügung können zum Beispiel Heilbehandlungsmaßnahmen abgelehnt, oder auch Anweisungen zur künstlichen Ernährung getroffen werden.
Fazit
Die konkrete Formulierung und die Art der persönlichen Vorsorgeerklärung sollte gut überdacht werden. Tipps und Hilfe findet man im Internet, alle drei Formulare kann man hier auch zum Ausfüllen oder Ausdrucken finden, oder man berät sich mit dem Anwalt seines Vertrauens.
V-Event-Crew.E.V.
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